FAQ: Gewährleistung/Mängelhaftung 2022 (Waren ohne digitale Elemente)
Zum 01.01.2022 wird das Verbrauchergewährleistungsrecht in Teilen reformiert. Neue Vorschriften wie eine zeitliche Ausweitung der Beweislastumkehr, eine Rücknahmepflicht für mangelhafte Sachen im Gewährleistungsfall und neue Ausnahmen von der Fristsetzung bei Rücktritt und Schadensersatz sorgen für eine Ausweitung von Verbraucherrechten und unternehmerischen Pflichten. Die IT-Recht Kanzlei hat sich die Änderungen zum Anlass genommen, um umfangreiche FAQ zum ab dem 01.01.2022 geltenden Gewährleistungsrecht (für Waren ohne digitale Elemente) mit vielen Beispielen und aktualisierten Mustern bereitzustellen.
Frage an Frau Hessmann
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
03.02.2022, 10:55 Uhr
Hallo Frau Hessmann, danke für Ihren Kommentar! Könnten Sie uns bitte noch die Fundstelle des von Ihnen erwähnten Textbausteins mitteilen. Wir würden die Stelle dann ggf. korrigieren.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Update der Textbausteine von Monika Hessmann, 03.02.2022, 09:10 Uhr
Hallo, wurden die Textbausteine bereits aktualisiert? Ich sehe, dass es den Textbaustein "Ablehnung der Gewährleistung wegen Mängelrüge nach mehr als 6 Monaten" immer noch gibt, allerdings beträgt die Beweislastumkehr inzwischen 12 Monate.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben