Upcycling von Textilien: wirklich kennzeichnungspflichtig?
Müssen „upgecycelte“ Erzeugnisse in Bezug auf ihre Faserzusammensetzung gekennzeichnet werden oder greift hier eine Ausnahme von dieser Pflicht?
Frau
Beitrag von Busch
19.01.2022, 18:10 Uhr
wenn ich das richtig verstanden habe, dann müssen z. B. Topflappen aus gebrauchten Stoffen (z.B. Jeanshosen) nicht gekennzeichnet werden, da es sich bei den Topflappen nicht um konfektionierte Ware handelt? Für eine genaue Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Jutta Busch
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Frau von Daniela Heusinger, 17.11.2021, 00:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Salewski, Danke für den ausführlichen Bericht zu Textilkennzeichnungspflicht bei Upcycling. Mir stellt sich nun die Frage: Auf welche Art von Textilien bezieht sich denn dann dieser Satz, wenn es nicht neue Textilerzeugnisse aus ehemaligen Kleidungsstücken sind.... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben