Leserkommentar zum Artikel

Upcycling von Textilien: wirklich kennzeichnungspflichtig?

Müssen „upgecycelte“ Erzeugnisse in Bezug auf ihre Faserzusammensetzung gekennzeichnet werden oder greift hier eine Ausnahme von dieser Pflicht?

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Frau

Beitrag von Busch
19.01.2022, 18:10 Uhr

wenn ich das richtig verstanden habe, dann müssen z. B. Topflappen aus gebrauchten Stoffen (z.B. Jeanshosen) nicht gekennzeichnet werden, da es sich bei den Topflappen nicht um konfektionierte Ware handelt? Für eine genaue Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Jutta Busch

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frau von Daniela Heusinger, 17.11.2021, 00:00 Uhr

    Sehr geehrter Herr Salewski, Danke für den ausführlichen Bericht zu Textilkennzeichnungspflicht bei Upcycling. Mir stellt sich nun die Frage: Auf welche Art von Textilien bezieht sich denn dann dieser Satz, wenn es nicht neue Textilerzeugnisse aus ehemaligen Kleidungsstücken sind.... » Weiterlesen

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