Upcycling von Textilien: Ausnahme von der Textilkennzeichnungspflicht?
Die Verarbeitung gebrauchter Stoffe oder Textilprodukte zu neuen, konfektionierten Erzeugnissen liegt im Trend und kontrastiert als umweltschonende Methode der Textilherstellung die in Verruf geratenen Praktiken der Großindustrie. Gerade umweltbewusste Verbraucher lenken ihre Kaufkraft daher vermehrt auf „Upcycling-Textilien“. Für Händler stellt sich in Anbetracht der grundsätzlich verpflichtenden Textilkennzeichnung nun aber die Frage, ob „upgecycelte“ Erzeugnisse in Bezug auf ihre Faserzusammensetzung gekennzeichnet werden müssen oder hier eine Ausnahme von dieser Pflicht eingreift. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Frau
Beitrag von Busch
19.01.2022, 18:10 Uhr
wenn ich das richtig verstanden habe, dann müssen z. B. Topflappen aus gebrauchten Stoffen (z.B. Jeanshosen) nicht gekennzeichnet werden, da es sich bei den Topflappen nicht um konfektionierte Ware handelt? Für eine genaue Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Jutta Busch
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Frau von Daniela Heusinger, 17.11.2021, 00:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Salewski, Danke für den ausführlichen Bericht zu Textilkennzeichnungspflicht bei Upcycling. Mir stellt sich nun die Frage: Auf welche Art von Textilien bezieht sich denn dann dieser Satz, wenn es nicht neue Textilerzeugnisse aus ehemaligen Kleidungsstücken sind.... » Weiterlesen
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