Leserkommentar zum Artikel

UWG – Schwarze Klausel Nr. 27 - Da kommt nix zurück - Wenn Versicherungen ihre Kunden schikanieren

Gut, dass Sie versichert sind – denken Sie sich. Aber als Sie Ihren Schaden von Ihrer Versicherung ersetzen lassen wollen, tut sich nichts. Egal ob sie E-Mails, Briefe oder Faxe schicken, ob Sie anrufen oder sogar persönlich vorbeischauen: niemand meldet sich zurück. Oder man fordert Sie auf, vollkommen überflüssige Dokumente einzureichen. Wenn Ihre Versicherung das mit Ihnen macht, verstößt sie gegen die Schwarze Klausel Nr. 27 des UWG. Lesen dazu jetzt den [28. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Beitrag von Hartmut Greiner
11.01.2022, 08:56 Uhr

Hallo, Sie erwähnen hier Verbraucherverbände, an die man sich wenden kann. Welche Verbände wären das denn? Bisher habe ich mit "Verbraucherschutz"-Verbänden keine guten Erfahrungen gemacht! Nur kostenpflichtige Auskünfte und sonst heiße Luft!

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