Leserkommentar zum Artikel
Ab 2022: Neue Regelungen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte
Für sog. Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen (=digitale Produkte), gelten in Deutschland künftig besondere Regelungen. Im Fokus stehen Verbraucherverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Websites
Beitrag von Franz Otto
05.01.2022, 13:13 Uhr
Wie sehen Sie das im Bezug auf die Erstellung von Websites? In der Regel ist das B2B. Zählt das hierfür auch? VG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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in wie weit betrifft das auch ... von robede, 05.10.2021, 13:11 Uhr
in wie weit betrifft das auch für eBay , Amazon & Co im Bezug der versprochenen Leistungen für Käufer und Verkäufer ?
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