Besondere Regelungen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte ab Januar 2022
Für sog. Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen (=digitale Produkte), die ab 1. Januar 2022 abgeschlossen bzw. erfüllt werden, gelten in Deutschland künftig besondere Regelungen. So hat der Bundestag in diesem Sommer das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ verabschiedet. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte wird ein umfassender, eigenständiger Regelungsbereich im BGB geschaffen, vor allem im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmers hinsichtlich der digitalen Produkte und das bei Mängeln anwendbare Gewährleistungsrecht. Im Fokus stehen Verbraucherverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen.
Websites
Beitrag von Franz Otto
05.01.2022, 13:13 Uhr
Wie sehen Sie das im Bezug auf die Erstellung von Websites? In der Regel ist das B2B. Zählt das hierfür auch? VG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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in wie weit betrifft das auch ... von robede, 05.10.2021, 13:11 Uhr
in wie weit betrifft das auch für eBay , Amazon & Co im Bezug der versprochenen Leistungen für Käufer und Verkäufer ?
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