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Ab 2022: Neue Regelungen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte
vom 04.10.2021, 07:47 Uhr
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Wie sehen Sie das im Bezug auf die Erstellung von Websites? In der Regel ist das B2B. Zählt das hierfür auch? VG
in wie weit betrifft das auch für eBay , Amazon & Co im Bezug der versprochenen Leistungen für Käufer und Verkäufer ?
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