Leserkommentar zum Artikel

VG Hannover: Apotheke darf im Bestellvorgang nicht immer Geburtsdatum abfragen

Die Verarbeitung des Geburtsdatums im Bestellvorgang einer Online-Apotheke habe nach Ansicht des VG Hannover zumindest für solche Produkte zu unterbleiben, die keine altersspezifische Beratung erforderten.

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Beitrag von Achim Steiger
12.11.2021, 11:14 Uhr

Hallo liebe Anwält|innen, auch Sie haben in der Anmeldung zu Ihrem Newsletter nur die Anredemöglichkeit Herr/Frau. So wie im Artikel beschrieben müsste auch hier eine Möglichkeit ohne spezifische Anrede geschaffen werden, oder?

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