Leserkommentar zum Artikel

Das neue Kaufrecht 2022 in der Praxis: Beweislastumkehr für Mängel gilt nun ein Jahr lang

Zum 01.01.2022 mussten sich gewerbliche Verkäufer (und damit auch die Online-Händler) auf zahlreiche Änderungen im Kaufrecht einstellen. Eine besonders praxisrelevante Änderung ist dabei die Verlängerung der sogenannten Beweislastumkehr in Bezug auf die gesetzlichen Mängelrechte. Diese gilt künftig ein Jahr lang statt aktuell nur sechs Monate.

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Der konstruktive Mangel ermöglicht weiterhin geplante Obsoleszenz

Beitrag von Stefan Schridde
14.10.2021, 12:42 Uhr

Wenn ein Bauteil mit hoher Verschleißneigung (z.B. Zahnrad aus Kunststoff mit raschem Abrieb) unzugänglich, nicht tauschbar und/oder hinsichtlich seiner Haltbarkeit kostengleich besser hätte ausgelegt werden können, kann von einem konstruktiven Mangel von Anfang an gesprochen werden. Dies wird jedoch nach wie vor vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Damit bleibt eine typische Methode der geplanten Obsoleszenz weiter möglich. Wie kann so etwas besser im Gesetz zum Schutz von Klima, Ressourcen und Gesellschaft berücksichtigt werden?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • 500€ PKW? von Wolfgang Denda, 05.10.2021, 11:28 Uhr

    Die billigen guten Schlurren werden doch schon seit Jahrzehnten direkt ins Ausland verschoben, wo man anscheinend Qualität noch zu schätzen weiss. Von daher zieht diese Bedrohungskulisse für den "armen" Händler nicht. Dennoch, danke für die Aufklärung zum demnächst aktuellen Kaufrecht.

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