Versand von Elektro(nik)geräten ins EU-Ausland - vermehrt Bußgeldverfahren
Was den Verkauf von Elektrogeräten in Deutschland betrifft, sind viele Hersteller, Importeure und Händler bereits sensibilisiert. Ohne Registrierung bei der Stiftung EAR geht nichts. Doch auch der Versand solcher Geräte ins Ausland ist tückisch.
§6 ElektroG
Beitrag von Olaf Papendorf
18.07.2021, 11:46 Uhr
Danke für diesen wichtigen Beitrag. Gibt es auch einen direkten Link zu dieser Stiftung ?. Könnt Ihr die Anmeldung für DE und EU Ausland vornehmen?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Verpflichtung im Ausland! von M. B., 09.07.2025, 10:30 Uhr
Hier ist aber wichtiger Weise zu erwähnen, dass nur eine Verpflichtung im AUsland besteht, wenn DIREKT AN ENDNUTZEr (Privat oder gewerblich) vertrieben wird! Anderweitig gelten ja dort ansässige Händler auch als Importeure!
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