Leserkommentar zum Artikel

Die neue „EPREL-Datenbank“ – Pflicht zur Registrierung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Seit dem 01.01.2019 existiert eine Datenbank, in der Geräte zentral erfasst werden sollen, für die eine Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel gilt. Für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von solchen energieverbrauchsrelevanten Produkten gilt eine Registrierungspflicht in dieser sog. „EPREL-Datenbank“.

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Produktmanagerin

Beitrag von Lea Simonazzzi
14.07.2021, 15:20 Uhr

Guten Tag,

meine Firma ist im Leuchten Segment tätig und uns stellt sich momentan die Frage, ob sich die Abmessungen, welche im Datenblatt gefordert werden sich auf die Lichtquelle beziehen oder auf das Gesamtprodukt. Bei uns ist nicht immer die ganze Leuchte gleich der Lichtquelle sondern nur einzelne Komponenten, müssen wir also das Netzteil abmessen (HxBxT) oder das Gesamtprodukt?

Vielen Dank im Voraus!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 7 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gleiches Produkt verschiedene Hersteller von Markus Lorenz, 01.12.2021, 11:57 Uhr

    Ist ein gleiches Produkt, von verschiedenen Herstellern, immer neu einzutragen, denn in der Datenbank kann immer nur ein Datenblatt eingefügt werden.

  • Techniker von Robert, 04.07.2019, 08:26 Uhr

    Müssen Produkte die vor dem 01.08.2017 erstmalig in Verkehr gebracht wurden und heute immer noch in Verkehr gebracht werden, in EPREL registriert werden?

  • EPREL - Kühlgeräte von Jörg Peter, 08.05.2019, 14:20 Uhr

    Müssen Produkte die vor dem 01.08.2017 erstmalig in Verkehr gebracht wurden und heute immer noch in Verkehr gebracht werden, in EPREL registriert werden?

  • -- von Michael Becher, 03.05.2019, 11:24 Uhr

    Wie sieht es aus mit nahezu baugleichen Geräteserien, in denen jedoch jedes Modell eine leicht modifizierte Variante darstellt ( z.B. andere Farbe, mit/ohne Lüfter, mit/ohne LED Anzeige, mechanisches/elektronisches Thermostat..etc.) und damit verbunden auch leicht modifizierte Modellbezeichnungen.... » Weiterlesen

  • Druckluft-Geräte von D. Becker, 05.03.2019, 10:55 Uhr

    Lese ich das richtig, das ausschließlich Elektro-Artikel betroffen sind? D.h. für Druckluft-Werkzeuge gilt die Vorgabe nicht? Vielen Dank im Voraus!

  • Nur private Geräte von Wilke Michael, 02.03.2019, 23:43 Uhr

    Es hat den Anschein, dass es hier nur um private Gerätschaften geht. Sind gewerbliche Geräte ausgeschlossen? Hier die große Gruppe der Gastrogeräte, wie z.B. Grill, Salamander, Konvektomaten, etc.

  • Produktgruppen von Marian Härtel, 27.02.2019, 11:18 Uhr

    Hallo, mich würde interessieren, woher die Limitierung der Produktgruppen kommt? In den Verordnungen kann ich keine konkreten Produktgruppen finden. Warum gilt das nicht für PCs und Laptops etc? Danke

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