UWG - Schwarze Klausel Nr. 18 - Heilung (nicht) garantiert! - Wenn Verkäufer ihren Produkten falsche Wirkungen zusprechen
Geschwächte und kranke Menschen sowie solche, die in Sorge um diese sind, werden regelmäßig zu leichten Opfern von windigen Verkäufern. Unternehmer, die diesen Menschen Produkte verkaufen, die angeblich heilende Wirkung haben, obwohl dies nicht stimmt,sind oft nur an schnellem Profit interessiert. Ihre Kunden und Konkurrenten sehen Sie dabei eher als Gegner als als Kunde. Weil dies den lauteren Wettbewerb gefährdet, wurde die Schwarze Klausel Nr. 18 in das UWG aufgenommen. Lesen Sie dazu jetzt den neunzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .
Herr
Beitrag von Maximilian Stimpel
04.07.2021, 10:35 Uhr
Da hab ich jetzt mal ne Frage zu. Wenn ich jemanden im Internet gefunden habe, sagen wir mal der verspricht, dass er Hashimoto ( eine Autoimmunkrankheit, die eigentlich nicht heilbar ist) heilen kann und damit wirbt, dass er die Formel gefunden hat, die die Wissenschaft nicht finden würde. Würde diese Person auch unter diese Klausel fallen? wenn ja, kann man da anzeige erstatten ?
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