Leserkommentar zum Artikel
LG Köln: Verzicht auf Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten erfordert Hinweis
Kunden, die digitale Inhalte im Google Playstore gekauft oder ausgeliehen haben, wurden laut LG Köln nicht korrekt über den Verlust ihres Widerrufsrechts informiert. Welche Folgen hat das Urteil für den Online-Handel?
Nein
Beitrag von Gerd Gaier
23.06.2021, 09:09 Uhr
Ich habe eine Frage zu den Digitalen Inhalten. Gilt dies auch für Dating.Portale. Bei denen ladet man ja nicht den Kompletten Inhalt herunter sondern greift Zeitlich befristet immer wieder auf neue Inhalte zurück.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben