Leserkommentar zum Artikel

LG Köln: Verzicht auf Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten erfordert Hinweis

Kunden, die digitale Inhalte im Google Playstore gekauft oder ausgeliehen haben, wurden laut LG Köln nicht korrekt über den Verlust ihres Widerrufsrechts informiert. Welche Folgen hat das Urteil für den Online-Handel?

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Nein

Beitrag von Gerd Gaier
23.06.2021, 09:09 Uhr

Ich habe eine Frage zu den Digitalen Inhalten. Gilt dies auch für Dating.Portale. Bei denen ladet man ja nicht den Kompletten Inhalt herunter sondern greift Zeitlich befristet immer wieder auf neue Inhalte zurück.

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