Leserkommentar zum Artikel
LG Köln: Verzicht auf Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten erfordert ausdrücklichen Hinweis
Kunden, die digitale Inhalte im Google Playstore gekauft oder ausgeliehen haben, wurden nach einem aktuellen Urteil des LG Köln (Entscheidung vom 21.05.2019 – Az.: 31 O 372/17) vom nicht korrekt über den Verlust ihres Widerrufsrechts informiert.
Was haben die Kölner Richter konkret entschieden und welche Folgen hat das Urteil für den Online-Handel?
Nein
Beitrag von Gerd Gaier
23.06.2021, 09:09 Uhr
Ich habe eine Frage zu den Digitalen Inhalten. Gilt dies auch für Dating.Portale. Bei denen ladet man ja nicht den Kompletten Inhalt herunter sondern greift Zeitlich befristet immer wieder auf neue Inhalte zurück.
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