LG Bochum: Alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen zurzeit noch wettbewerbsrechtliche Bagatelle
Handelt ein Online-Händler rechtswidrig, der Bildschirmgrößen im Computerbereich, etwa bei Monitoren, Laptops und Zubehör, in Zoll angibt? Das LG Bochum ging zwar von einem Verstoß gegen das Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) aus. Dieser falle jedoch unter die Bagatellklausel des § 3 UWG (Urteil vom 30.03.2010, Az. I-17 O 21/10).
Eine Begrüßenswerte Entscheidung des LG Bochum
Beitrag von Florian
14.04.2010, 21:50 Uhr
Ich bin überascht und zugleich erfreut über das Urteil des LG Bochum. Das Urteil ist endlich mal nah an der Realität und ich hoffe andere Gerichte schließen sich diesem Gedankengang an. Gerade im PC Bereich ist dies kein unwesentliches Urteil. Man denke an die 19" Technik. 19" Serverschränke, 19" Gehäuse etc. Viel Futter für Abmahnanwälte wenn die Gerichte hier jedesmal von einem Verstoß ausgehen würden, der eine einstweilige Verfügung und Unterlassungserklärung rechtfertigen würde.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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weitere Zoll-Angaben von baa, 19.04.2010, 14:03 Uhr
....oder man denke an die Größenangaben im Reifen-Sektor: seit jeher wird der Durchmesser eines Reifens repk. der Felgen in Zoll angegeben. baa
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