Leserkommentar zum Artikel

Angebote von Corona-Schnelltests im Internet nach HWG unzulässig

Online-Händler, die über das Internet öffentlich Corona-Schnelltests anbieten wollen, verstoßen gegen geltendes Medizinrecht. Weil der IT-Recht Kanzlei diesbezüglich bereits eine Abmahnung vorliegt, zeigen wir auf, warum das Anbieten von Corona-Schnelltestes im Internet gesetzeswidrig und damit unzulässig ist.

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Beitrag von Wagner
29.03.2021, 22:20 Uhr

Gilt dieses Werbeverbot auch für die neuartigen Schnelltests, die eine Zulassung für die Eigenanwendung durch Laien haben? Stand März 2021

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wie aktuell ist dieser Artikel noch? von Frank, 16.11.2020, 14:28 Uhr

    Da man nun vermehrt Corona-Schnellteste zum Kauf in online-Shops findet, stellt sich mir die Frage : wie aktuell ist die Verordnung noch? Hat sich zwischenzeitlich etwas geändert? Danke !

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