Corona-Virus: Angebote von Corona-Schnelltests im Internet nach HWG grundsätzlich unzulässig
Zu Beginn der Corona-Pandemie war die allgemeine Verfügbarkeit von Schnelltests zur medizinischen Analyse einer Covid-19-Infektion in der Bundesrepublik eingeschränkt. Trotz nunmehr flächendeckend eingerichteter Testzentren besteht noch immer eine nicht unerhebliche private Nachfrage an Corona-Schnelltests für die häusliche Diagnostik. Online-Händler, die sich diese Nachfrage zu Nutze machen und über das Internet öffentlich Corona-Schnelltests anbieten wollen, verstoßen aber gegen geltendes Medizinrecht. Weil der IT-Recht Kanzlei diesbezüglich bereits eine Abmahnung vorliegt, zeigen wir auf, warum das Anbieten von Corona-Schnelltestes im Internet gesetzeswidrig und damit unzulässig ist.
wie aktuell ist dieser Artikel noch?
Beitrag von Frank
16.11.2020, 14:28 Uhr
Da man nun vermehrt Corona-Schnellteste zum Kauf in online-Shops findet, stellt sich mir die Frage : wie aktuell ist die Verordnung noch? Hat sich zwischenzeitlich etwas geändert? Danke !
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Laientests? von Wagner, 29.03.2021, 22:20 Uhr
Gilt dieses Werbeverbot auch für die neuartigen Schnelltests, die eine Zulassung für die Eigenanwendung durch Laien haben? Stand März 2021
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