Leserkommentar zum Artikel

Verpackungsgesetz - Jahresabschlussmengenmeldung nicht vergessen...

Das Jahr 2020 ist Geschichte...allerdings muss das Jahr, verpackungsrechtlich gesehen, sauber abgeschlossen werden. Hierzu ist es erforderlich die Jahresabschlussmengenmeldung beim zentralen Verpackungsregister „Lucid“ durchzuführen.

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Gebrauchte Verpackung melden?

Beitrag von Robert W.
10.03.2021, 06:19 Uhr

Guten Tag,

hatte hier schonmal ein Kommentar geschrieben aber noch keine Antwort erhalten.

Muss ich dort auch gebrauchte Verpackung melden? Muss jeder der etwas versendet seine Verpackung melden? Oder müssen nur Produzenten oder Hersteller die neue Verpackung verwenden melden?

Danke für Antworten. Eure monatlichen Gebühren möchtet Ihr ja auch pünktlich haben.

Gruß Robert

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gebrauchte Verpackung anmelden? von Robert W., 14.02.2021, 14:16 Uhr

    Guten Tag, muss ich mich dort auch anmelden und gebrauchte Verpackung registrieren? Ich verwende ausschließlich gebrauchte Verpackung zum versenden der Ware. Gruß Robert

  • Was ist, wenn tatsächliche Mengen kleiner sind als lizensiert wurden? von S. Jaeger, 03.02.2021, 11:11 Uhr

    Es wird erwähnt "... Die Mengen, die Sie für 2020 lizenziert haben und die Jahresabschlussmengen-meldung bei Lucid, müssen übereinstimmen." Frage: Was wird bei LUCID eingetragen, wenn die tatsächlichen Mengen deutlich unterschritten wurden als ursprünglich lizensiert? Zwei Optionen: 1.) die... » Weiterlesen

  • Abschlussmeldung immer plficht? von Florian, 02.02.2021, 19:42 Uhr

    Muss man immer eine Abschlussmeldung machen, auch wenn man in 2020 seine geschätzte Menge nicht überschritten hat?

  • Produzierende oder Verkäufer? von Marvin, 30.01.2021, 10:37 Uhr

    Hallo, gilt das Verpackungsgesetz für Hersteller oder jeden Verkäufer? Angenommen ich verkaufe Haribo Tüten, gilt für mich die Pflicht dann auch oder nur für Produzierende? In jedem Fall hatte ich dieses Gesetz nicht auf dem Schirm! Danke

  • Nachträgliche Meldung von IT-Recht Kanzlei, 21.01.2021, 14:22 Uhr

    Guten Tag, ja, die nachträgliche Lizenzierung ist möglich. Bei Reclay muss hierfür beispielsweise unter https://activate.reclay.de/activate_germany_german/verpackungs-lizenzierung das Lizenzjahr „2020“ ausgewählt werden.

  • Nachträgliches Melden von V. J., 20.01.2021, 12:37 Uhr

    Wäre es möglich sich für das Jahr 2020 jetzt noch nachträglich zu melden - habe erst vor ein paar Tagen von dieser Pflicht erfahren. Danke im Voraus

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