Verpackungsgesetz - Jahresabschlussmengenmeldung nicht vergessen...
Das Jahr 2020 ist Geschichte…sollte man meinen….allerdings muss das Jahr. verpackungsrechtlich gesehen, sauber abgeschlossen werden. Hierzu ist es erforderlich die Jahresabschlussmengenmeldung beim zentralen Verpackungsregister „Lucid“ durchzuführen. Dazu gehen Sie bitte zunächst auf die Seite https://www.verpackungsregister.org und melden sich bei Lucid an. Sie finden den Login oben rechts

Sollten Sie Ihr Kennwort nicht vorliegen haben, können Sie sich ein neues Passwort an Ihre Mailadresse senden lassen.
Nachdem Login wechseln Sie in den Bereich der Datenmeldung.

Es können insgesamt 6 verschiedene Meldungsformen ausgewählt werden. Hier wählen Sie die Meldungsform „Jahresabschlussmengenmeldung“.
Als nächstes muss der Meldezeitraum, das zurückliegende Kalenderjahr 2020, und der Dienstleister des letzten Jahres ausgewählt werden. (Sie müssen den Systembetreiber wählen, bei dem Sie Ihre Verpackungen in 2020 beteiligt/lizenziert haben.)
Wenn Sie sich bei unserem Partner „activate“ lizenziert haben, wählen Sie bitte das System „Reclay“ aus.
Bevor Sie die Mengen eintragen sollten Sie zunächst prüfen, welche Mengen Sie tatsächlich für 2020 bei Ihrem Partner lizenziert haben. Wichtig an der Stelle: Die Mengen, die Sie für 2020 lizenziert haben und die Jahresabschlussmengenmeldung bei Lucid, müssen übereinstimmen. Sollten die Meldungen nicht übereinstimmen, werden Sie nachträglich von der ZSVR (Zentralen Stelle Verpackungsregister) kontaktiert und zu den Abweichungen befragt.
Die Jahresabschlussmengenmeldung muss bis spätestens 15. Mai 2021 abgegeben werden.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Besucherkommentare
Was ist, wenn tatsächliche Mengen kleiner sind als lizensiert wurden?
03.02.2021, 11:11 UhrKommentar von S. Jaeger