Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Verpackungsgesetz - Jahresabschlussmengenmeldung nicht vergessen...

News vom 18.01.2021, 15:33 Uhr | 7 Kommentare 

Das Jahr 2020 ist Geschichte…sollte man meinen….allerdings muss das Jahr. verpackungsrechtlich gesehen, sauber abgeschlossen werden. Hierzu ist es erforderlich die Jahresabschlussmengenmeldung beim zentralen Verpackungsregister „Lucid“ durchzuführen. Dazu gehen Sie bitte zunächst auf die Seite https://www.verpackungsregister.org und melden sich bei Lucid an. Sie finden den Login oben rechts

1

Sollten Sie Ihr Kennwort nicht vorliegen haben, können Sie sich ein neues Passwort an Ihre Mailadresse senden lassen.

Nachdem Login wechseln Sie in den Bereich der Datenmeldung.

2

Es können insgesamt 6 verschiedene Meldungsformen ausgewählt werden. Hier wählen Sie die Meldungsform „Jahresabschlussmengenmeldung“.

Als nächstes muss der Meldezeitraum, das zurückliegende Kalenderjahr 2020, und der Dienstleister des letzten Jahres ausgewählt werden. (Sie müssen den Systembetreiber wählen, bei dem Sie Ihre Verpackungen in 2020 beteiligt/lizenziert haben.)

Wenn Sie sich bei unserem Partner „activate“ lizenziert haben, wählen Sie bitte das System „Reclay“ aus.

Bevor Sie die Mengen eintragen sollten Sie zunächst prüfen, welche Mengen Sie tatsächlich für 2020 bei Ihrem Partner lizenziert haben. Wichtig an der Stelle: Die Mengen, die Sie für 2020 lizenziert haben und die Jahresabschlussmengenmeldung bei Lucid, müssen übereinstimmen. Sollten die Meldungen nicht übereinstimmen, werden Sie nachträglich von der ZSVR (Zentralen Stelle Verpackungsregister) kontaktiert und zu den Abweichungen befragt.

Die Jahresabschlussmengenmeldung muss bis spätestens 15. Mai 2021 abgegeben werden.

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Max-Lion Keller Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Gebrauchte Verpackung melden?

10.03.2021, 06:19 Uhr

Kommentar von Robert W.

Guten Tag, hatte hier schonmal ein Kommentar geschrieben aber noch keine Antwort erhalten. Muss ich dort auch gebrauchte Verpackung melden? Muss jeder der etwas versendet seine Verpackung...

Gebrauchte Verpackung anmelden?

14.02.2021, 14:16 Uhr

Kommentar von Robert W.

Guten Tag, muss ich mich dort auch anmelden und gebrauchte Verpackung registrieren? Ich verwende ausschließlich gebrauchte Verpackung zum versenden der Ware. Gruß Robert

Was ist, wenn tatsächliche Mengen kleiner sind als lizensiert wurden?

03.02.2021, 11:11 Uhr

Kommentar von S. Jaeger

Es wird erwähnt "... Die Mengen, die Sie für 2020 lizenziert haben und die Jahresabschlussmengen-meldung bei Lucid, müssen übereinstimmen." Frage: Was wird bei LUCID eingetragen, wenn die...

Abschlussmeldung immer plficht?

02.02.2021, 19:42 Uhr

Kommentar von Florian

Muss man immer eine Abschlussmeldung machen, auch wenn man in 2020 seine geschätzte Menge nicht überschritten hat?

Produzierende oder Verkäufer?

30.01.2021, 10:37 Uhr

Kommentar von Marvin

Hallo, gilt das Verpackungsgesetz für Hersteller oder jeden Verkäufer? Angenommen ich verkaufe Haribo Tüten, gilt für mich die Pflicht dann auch oder nur für Produzierende? In jedem Fall...

Nachträgliche Meldung

21.01.2021, 14:22 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei

Guten Tag, ja, die nachträgliche Lizenzierung ist möglich. Bei Reclay muss hierfür beispielsweise unter https://activate.reclay.de/activate_germany_german/verpackungs-lizenzierung das Lizenzjahr...

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller