Leserkommentar zum Artikel

Konsequenzen einer unzureichenden oder unterlassenen Auskunftserteilung

Kürzlich erging eine wichtige Entscheidung des OLG Köln, die den Begriff der personenbezogenen Daten überraschend weit auslegte und den Auskunftsanspruch nun auch auf Gesprächsnotizen und Vermerke erstreckte.

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Fristbeginn bei Auskunftsersuchen sowie Sanktionierung gegen öffentliche Stellen

Beitrag von Jens
05.03.2021, 17:44 Uhr

Ein aufschlussreicher, hilfreicher Beitrag, wie ich finde.

Nicht so klar sind für mich allerdings noch 2 Punkte: 1. ab wann im Falle eines strittigen DSGVO-Verletzung aufgrund der versäumten Monatsfrist tatsächlich die Frist beginnt. D.h. wer oder was definiert / beweist genau den Zeitpunkt des Zugangs des Auskunftsersuchens z.B. bei postalischen Anfragen und damit den Tag, ab wann die Monatsfrist zu ticken beginnt? 2. "Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung der Geldbußen im Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist." Wie wird sichergestellt, dass die Aufsichtsbehörden auch bei Sanktionen gegen öffentliche Stellen - und welche keine Bußgelder erhalten - nicht als zahnlose Papiertiger daherkommen?

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