AG Berlin: DSGVO-Auskunftsanspruch nur mit Originalvollmacht durch Anwalt
Händler, die Auskunftsersuchen erhalten, fragen sich oft, wie diese erfüllt werden können. Das AG Berlin-Mitte entschied: Ein Rechtsanwalt muss eine Originalvollmacht vorlegen, macht er eine solche Auskunft für einen Mandanten geltend.
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Beitrag von Peter Schreiber
26.11.2020, 12:50 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, meiner bescheidenen Meinung nach, ist das Urteil nicht tragbar. In Deutschland ist ein Rechtsanwalt immer noch Mitglied der Rechtspflege. Ihm zu unterstellen, er würde, z.B. per Fax, eine gefälschte Vollmacht senden, grenzt an Rechtsbeugung. Wir müssen uns seit Jahren mit Behördenschreiben abfinden, die von niemandem unterschrieben sind; aber ein Rechtsanwalt der eine Vollmacht sendet, die nicht original ist, soll ungültig sein? Vielleicht in den USA, aber in Deutschland? Ich halte das für bedenklich. MfG Peter Schreiber
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