Leserkommentar zum Artikel

Lebenslange Garantie - Neue Abmahnwelle überrollt Shop-Betreiber

Shop-Betreiber, die über das Internet Waren in Deutschland verkaufen, sind wahrlich nicht zu beneiden. Eine Abmahnwelle nach der anderen lässt bereits so manchen an der Sinnhaftigkeit von Geschäften in Deutschland zweifeln. Zu wahren Abmahnfallen haben sich dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"), etwa bei eBay-Verkäufern, herauskristallisiert...

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Urteil nur für Deutschland gültig?

Beitrag von Sascha D.
18.03.2010, 15:53 Uhr

Nach dem sehr interessanten Artikel kommt bei mir eine Frage auf: Wie sieht es aus, wenn ein in Deutschland ansässiges und registriertes Unternehmen in den USA seine Artikel verkaufen und mit einer "Lifetime Warranty" bewerben möchte. Ist dies auch nicht rechtens?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • von Holger, 19.03.2010, 10:20 Uhr

    Wenn es damit nur in den USA auftritt, sicher nicht. Wenn es das auf seiner Webseite auch für Deutschland machen will, muss es differenzieren, aber das wäre ja kein großes Problem - etwa "Lifetime Warranty (in Germany for legal reasons: 30 years warranty)".

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