Leserkommentar zum Artikel

Hinweispflichten beachten: beim Verkauf von Starkstromgeräten!

Einige elektronische Verbraucherprodukte benötigen Starkstrom. Aus dem Grund sind beim Verkauf solcher Produkte besondere Hinweispflichten zu beachten. Wir stellen ein entsprechendes Muster bereit.

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Nutzung des Musters

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
24.08.2020, 10:39 Uhr

Guten Tag,

danke für Ihren Kommentar.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Musterhinweis gerne unbeschränkt verwenden.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Nutzung des Hinweistextes von Max von Hirschhausen, 24.08.2020, 08:08 Uhr

    Besten Dank für diesen Beitrag, Herr Salewski, ist es Betreibern eines Onlineshops gestattet den Hinweistext aus Ihrem Beitrag kostenfrei zu nutzen? VfG MvH

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