Leserkommentar zum Artikel
Hinweispflichten beachten: beim Verkauf von Starkstromgeräten!
Einige elektronische Verbraucherprodukte benötigen Starkstrom. Aus dem Grund sind beim Verkauf solcher Produkte besondere Hinweispflichten zu beachten. Wir stellen ein entsprechendes Muster bereit.
Nutzung des Musters
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
24.08.2020, 10:39 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihren Kommentar.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Musterhinweis gerne unbeschränkt verwenden.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Nutzung des Hinweistextes von Max von Hirschhausen, 24.08.2020, 08:08 Uhr
Besten Dank für diesen Beitrag, Herr Salewski, ist es Betreibern eines Onlineshops gestattet den Hinweistext aus Ihrem Beitrag kostenfrei zu nutzen? VfG MvH
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