Besondere Hinweispflichten beim Vertrieb von Starkstromgeräten (z.B. Durchlauferhitzern) + Muster
Bestimmte elektronische Verbraucherprodukte sind nicht für die normale Netzspannung von 230 Volt ausgelegt, sondern benötigen für ihren Betrieb sogenannten Starkstrom in einem deutlich höheren Spannungsspektrum. Derartige Produkte können vom Verbraucher allerdings nur unter bestimmten technischen und rechtlichen Voraussetzungen verwendet werden. Nach der Rechtsprechung begründen diese Voraussetzungen eine besondere Hinweispflicht des Händlers, die on- sowie offline in Angeboten zu erfüllen ist. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und stellt eine Musterformulierung bereit.
Nutzung des Musters
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
24.08.2020, 10:39 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihren Kommentar.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Musterhinweis gerne unbeschränkt verwenden.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Nutzung des Hinweistextes von Max von Hirschhausen, 24.08.2020, 08:08 Uhr
Besten Dank für diesen Beitrag, Herr Salewski, ist es Betreibern eines Onlineshops gestattet den Hinweistext aus Ihrem Beitrag kostenfrei zu nutzen? VfG MvH
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