Posten, teilen, liken vs. Urheberrecht: Was ist erlaubt?
Die Verbreitung digitaler Inhalte in sozialen Medien ist beliebt. Doch hinsichtlich digitaler Inhalte ist Vorsicht geboten, denn es lauern rechtliche Fallstricke. Insbesondere das Urheberrecht kann beim Posten, teilen oder liken von Inhalten in den sozialen Medien zum Problem werden.
Screenshot
Beitrag von Andi
30.06.2020, 21:30 Uhr
Was kostet so eine Abmahnung wenn man z. B. einen Screenshot von dem Datingprofil eines anderen jemandem per WhatsApp geschickt hat? Kann es da auch zum Gerichtsverfahren kommen? Zahl da die Rechtsschutzversicherung?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Account geteilt von Anja, 27.11.2024, 10:26 Uhr
Hallo, darf man ein Account von jemanden anderen öffentlich teilen und damit andere Aufforderung diese zu melden!! Fällt das nicht unter Datenschutz? Das Profil wo öffentlich geteilt wurde hat alles auf Privat eingestellt.
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Gefällt-mir-Angaben von Peter, 23.11.2023, 21:22 Uhr
Ist es zulässig von Privatpersonen (Gefällt-mir-Angaben) öffentlich Dritten nutzbar zu machen. Verstößt das nicht gegen die DSVGO.
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