Leserkommentar zum Artikel

Anpassung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 – Handlungsbedarf!

Der Stichtag lautet 01.07.2020: Bis dahin müssen Onlinehändler die Änderungen beim Mehrwertsteuersatz umgesetzt haben.

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MwSt-Satz: Unterschiede zwischen Kauf und Bezahlung?

Beitrag von Fritz Mustermann
18.06.2020, 06:00 Uhr

Was passiert wenn der Kunde eine Ware am 30.06. Ware Online kauft, diese aber erst am 02.07. bezahlt?

Welcher MwSt-Satz ist hier zu verwenden?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • MwSt beim Kauf eines Fahrrads von Arnold, 25.08.2020, 09:11 Uhr

    Ich habe im Mai 2020 ein Fahrrad gekauft, im Kaufvertrag ist der Brutto-Preis ausgewiesen, zudem habe ich eine Rechnung mit 19 % MwSt. erhalten und eine Anzahlung getätigt. Im August wurde das Fahrrad dann geliefert und ich habe eine neue Rechnung erhalten, mit geändertem netto-Preis, geänderter... » Weiterlesen

  • MwSt. Senkung Pflicht oder nicht? von Alex, 30.06.2020, 11:26 Uhr

    Irgendwie verstehe ich die ganze Sache mit der MwSt. Senkung nicht so ganz. Dachte das die Anpassung freiwillig wäre. Oder ist die für Online Händler verpflichtend?

  • Angabe der MwSt bei eBay Kleinanzeigen etc von David, 18.06.2020, 11:37 Uhr

    Aktuell geben wir bei eBay Kleinanzeigen etc. In der Artikelbeschreibung „Preis inkl 19% MwSt“ an. Ist hier auch eine Angabe „inkl MwSt„ ohne Prozentsatz zulässig?  Vielen Dank 

  • MwSt.-Satz: Unterschiede zwischen Kauf und Bezahlung von ElliWipp, 18.06.2020, 10:33 Uhr

    Antwort zu Herrn Fritz Mustermann: Für die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich, nicht das Kaufdatum oder wann die Ware bezahlt worden, siehe auch hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-zur-aktuell-bevorstehenden-mehrwertsteueranpassung.html

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