Anpassung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 – Handlungsbedarf!
Der Stichtag lautet 01.07.2020: Bis dahin müssen Onlinehändler die Änderungen beim Mehrwertsteuersatz umgesetzt haben.
MwSt-Satz: Unterschiede zwischen Kauf und Bezahlung?
Beitrag von Fritz Mustermann
18.06.2020, 06:00 Uhr
Was passiert wenn der Kunde eine Ware am 30.06. Ware Online kauft, diese aber erst am 02.07. bezahlt?
Welcher MwSt-Satz ist hier zu verwenden?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
-
MwSt beim Kauf eines Fahrrads von Arnold, 25.08.2020, 09:11 Uhr
Ich habe im Mai 2020 ein Fahrrad gekauft, im Kaufvertrag ist der Brutto-Preis ausgewiesen, zudem habe ich eine Rechnung mit 19 % MwSt. erhalten und eine Anzahlung getätigt. Im August wurde das Fahrrad dann geliefert und ich habe eine neue Rechnung erhalten, mit geändertem netto-Preis, geänderter... » Weiterlesen
-
MwSt. Senkung Pflicht oder nicht? von Alex, 30.06.2020, 11:26 Uhr
Irgendwie verstehe ich die ganze Sache mit der MwSt. Senkung nicht so ganz. Dachte das die Anpassung freiwillig wäre. Oder ist die für Online Händler verpflichtend?
-
Angabe der MwSt bei eBay Kleinanzeigen etc von David, 18.06.2020, 11:37 Uhr
Aktuell geben wir bei eBay Kleinanzeigen etc. In der Artikelbeschreibung „Preis inkl 19% MwSt“ an. Ist hier auch eine Angabe „inkl MwSt„ ohne Prozentsatz zulässig? Vielen Dank
-
MwSt.-Satz: Unterschiede zwischen Kauf und Bezahlung von ElliWipp, 18.06.2020, 10:33 Uhr
Antwort zu Herrn Fritz Mustermann: Für die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich, nicht das Kaufdatum oder wann die Ware bezahlt worden, siehe auch hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-zur-aktuell-bevorstehenden-mehrwertsteueranpassung.html
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben