Leserkommentar zum Artikel

Rechtssicher Messer online verkaufen

Händler müssen beim Messerverkauf das Waffengesetz beachten. Messer mit Waffeneigenschaft dürfen nur an Volljährige verkauft werden und erfordern eine Altersverifikation. Die Novellierung des Waffenrechts 2024 verschärft die Vorschriften weiter.

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Straftat

Beitrag von Haubenreißer
12.06.2020, 21:25 Uhr

Wenn ich ein Messer online als Dekoration verkauft, dies der Kunde aber schärft und eine Straftat begeht, werde ich dafür haftbar gemacht?

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  • Schwert Sammlungen. von Milanov, 25.01.2023, 12:19 Uhr

    hallo herr müller Ich möchte eine Schwertreplik kaufen. Benötigen Sie eine Sondererlaubnis der Polizei, um eine Schwertreplik zu besitzen? das Schwert ist nicht stumpf.

  • Messer bzw. Speer auf Flohmarkt von Alexander Vell, 18.05.2022, 08:19 Uhr

    Hallo Versteh ich Sie richtig: yich dürfte also kein (Waffen)Messer auf einem Flohmarkt verkaufen? Wie verhält rs sich bei einem afrikanischen (Deko) Speer mit 80cm Metallspitze? Schönen Dank schonmal

  • 202 mm Klinge von Kevin, 01.09.2019, 00:28 Uhr

    Darf ich als Privatperson ein Messer mit einer 202 mm langen Klinge (Gesamtlänge 324 mm) über eine Onlineplattform verkaufen, oder ist bereits der Besitz verboten?

  • Frage zum Waffenrecht von Rainer Bauch, 03.05.2016, 11:16 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller, darf ich diese Messer, die unter die Bezeichnung als Waffe fallen, als Onlinehändler ohne diese Waffenverkaufslizenz frei verkaufen? Vielen Dank und LG Rainer Bauch

  • Sehr gute Erklärung von Christian Rohde, 14.10.2013, 11:04 Uhr

    Ich kann nur den ersten Kommentar voll und ganz bestätigen. Inhaltlich sehr korrekt beschrieben.

  • Messer von Uwe Jarmatz, 07.10.2011, 15:05 Uhr

    Schön endlich auch mal einen Rechtsanwalt mit gutem Sachverstand im Waffenrecht kennenzulernen. (ist Ernst gemeint)

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