Leserkommentar zum Artikel

Das ABC der Versandkostentragung im Rahmen der Mängelprüfung

Vor der Anerkennung etwaiger Gewährleistungspflichten haben Händler das Recht, die als mangelhaft gerügte Kaufsache auf ihre Beschaffenheit und ihre Eignung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch hin zu untersuchen und so die Begründetheit der Käufervorwürfe zu verifizieren. Im Fernabsatz kann dafür regelmäßig die Einsendung der vermeintlichen Mangelware verlangt werden. Doch welche Vertragspartei muss in welchem Fall für die Kosten der Hin- und gegebenenfalls der Rücksendung aufkommen? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Das ABC der Versandkostentragung im Rahmen der MängelprüfungAbweichende, Beurteilung bei begründeten Mängelrügen

Beitrag von ava
26.05.2020, 16:08 Uhr

Mangel durch Reparatur des Herstellers bestätigt. Trotzdem verweigert Händler Porto von 7,50 €, will nur 6,50 € zahlen, auf Nachfragen antwortet er nicht und bezahlt letztlich nichts. Und jetzt, Mahnbescheid, kann es eigentlich nicht sein? Oder gehören dann bislang nicht geltend gemachte Fahrtkosten zur Post, Verpackung, Zeit und Nerven auch nachträglich zu den Transportkosten?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Versandkostenfreigrenze und Teil-Rücksendung wegen Defekts von Anna, 02.12.2019, 11:54 Uhr

    Guten Tag! Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel. Allerdings vermisse ich darin eine Konstellation: Wie sieht es denn mit den ursprünglichen Hinsendekosten aus, wenn der Käufer beim Kauf von zwei Artikeln ursprünglich über eine Versandkostenfreigrenze kam, dann aber aufgrund der... » Weiterlesen

  • Was sind Transportkosten? von mitch, 26.11.2018, 12:42 Uhr

    Danke für die tolle Info. Sie schreiben von Transport- bzw. Einsendekosten. Gerade bei Sperrgut kann ja durchaus auch die Verpackung kostspielig sein. Sind Verpackungskosten auch vom Händler zu übernehmen?

  • urteil passt doch von xyz, 23.10.2018, 16:54 Uhr

    aufs datum des urteils achten...

  • Urteil passt nicht zum Artikel von martin, 18.09.2018, 22:32 Uhr

    Das hier benannte VI ZR 310/08 handelt von etwas ganz anderem (Unfall eines PKW m. Kind). Das kann nicht stimmen oder?

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