Corona-Soforthilfen: Verwendung auch für den Lebensunterhalt zulässig?
Im Zuge der grassierenden Corona-Pandemie haben Bund und Länder durch stattliche Hilfspakete auf wirtschaftliche Engpässe und berufliche Existenzgefährdungen reagiert. Besonders betroffene Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige können derzeit sog. Soforthilfen als einmalige Subventionszahlungen beantragen. Einmal ausgezahlt, stellt sich die Frage, für welche Ausgaben die Soforthilfen konkret herangezogen werden dürfen. Welche Kosten mit den Soforthilfen rechtmäßig gedeckt werden können und ob auch der private Lebensunterhalt subventioniert werden darf, behandelt die heutige Frage des Tages.
AU wg. Unterernährung
Beitrag von Klaus Sellin
23.04.2020, 11:10 Uhr
Wenn der Zuschuß nicht für privar verwendet werden darf, und die Sozialhilfe von mir verlangt, dass ich erst mein Haus verkaufen und nach Umzug in eine nun "angemessene" Wohnung den Gewinn erstmal aufbrauchen muss, dann ist meine existenzielle one-man-show hiernach wg. Unterernährung schon längst gestorben...., was explizit das wäre, was verhindert werden soll. So what???
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Angaben im Antrag von Elisaweta Smuschkevic, 18.04.2020, 17:26 Uhr
Das ist eine sehr wichtige Fragen, ich habe ebenso im Antrag geschrieben bei der Begründung, dass Teil des Geldes meine Ausgaben im Betrieb deckt und ein Teil des Geldes ist mein Beitrag izut Unterhalt meiner Familie. Dieser wurde genehmig. Ist es richtig? Wurde die Begründung berücksichtigt?
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Verwirrung von Han Uta, 17.04.2020, 10:30 Uhr
Was ist bitte mit Anträgen in denen ausdrücklich stand es darf auch für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden und dann kommt der Bescheid und darin steht es ist nur für betriebliche Kosten?
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