Wegfall der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten zum 25.12.2019!
Bisher hat die europäische Union Leuchten als energieverbrauchsrelevante Produkte eingestuft und infolgedessen den Handel dazu verpflichtet, online wie offline unter anderem in der Werbung die Effizienzklasse und das Effizienzspektrum auszuweisen und Angeboten das (elektronische) Effizienzetikett beizufügen. Eine neue EU-Kennzeichnungsverordnung für Lichtquellen hebt die bisher geltenden Kennzeichnungsvorgaben für Leuchten nunmehr aber mit Wirkung zum 25.12.2019 auf und stellt Online-Händler vor die Frage, ob und inwieweit Leuchten zu diesem Stichtag weiter im Internet mit Energieinformationen zu kennzeichnen sind. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und spricht eine Handlungsempfehlung aus.
Geltung der EU-Verordnung Nr. 2019/2015
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
16.04.2020, 13:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Schmich,
danke für Ihren Kommentar.
Zum 25.12.2019 wurden mit der EU-Verordnung Nr. 2019/2015 die Kennzeichnungsvorgaben für alle Leuchten aufgehoben.
Bestimmte Beleuchtungsmodelle, die vorher als Leuchten gelten, können unter Geltung der neuen Verordnung als "Lichtquellen" zwar wieder kennzeichnungspflichtig werden. Dieses Wiederaufleben der Kennzeichnungspflichten ist aber an das Geltungsdatum der Verordnung geknüpft und tritt daher frühestens zum 01.09.2021 ein.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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ALLE Leuchten sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen? Das spricht dagegen! von Michael Schmich, 16.04.2020, 12:59 Uhr
Hallo! In der Kennzeichnungsverordnung Nr. 2019/2015 Artikel 2 Absatz 2 heißt es: „…. Kann ein umgebendes Produkt nicht zur Überprüfung der Lichtquelle und des separaten Betriebsgeräts zerlegt werden, gilt das umgebende Produkt insgesamt als Lichtquelle.“ Wiederspricht das nicht... » Weiterlesen
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Leuchte / Lampe / Leuchtmittel von Joachim, 13.12.2019, 20:08 Uhr
Habe ich richtig verstanden, dass dies nur Leuchten (die ja umgangssprachlich auch als Lampen bezeichnet werden) betrifft? Leuchtmittel oder wie man früher auch gesagt hat "Glühbirnen" sind demnach weiterhin kennzeichnungspflichtig und fallen nicht unter diese Änderung, korrekt?
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