Aus für Messen, Märkte und Co.: Ansprüche bei Veranstaltungsabsagen in der Corona-Krise?
Das Coronavirus hält die Welt in Atem. Hohe Infektionsraten und das Risikopotenzial weiter Bevölkerungsteile zwingen Bund und Länder zu immer neuen Eindämmungsmaßnahmen und verpflichten so auch immer mehr Veranstalter, geplante Ereignisse abzusagen. Viele Händler erleben derzeit so, wie Messe-, Markt- und sonstige Verkaufsveranstaltungstermine zur Verhinderung von Menschenansammlungen gestrichen werden. Ob und in welchem Umfang Händlern bei pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen Ansprüche gegen den Veranstalter zustehen, behandelt der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Stornierungskosten
Beitrag von Larablana
31.03.2020, 09:58 Uhr
Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel. Alles sehr hilfreich und schön erklärt. Mir ist jedoch noch die Frage gekommen, wie es mit Stornierungskosten aussieht? Sprich, ein Veranstalter hat in seinen AGB Stornierungsgebühren bei Absagen festgesetzt. Nun wird das Event verschoben, der Kunde kann aufgrund anderer Termine den verschobenen nicht wahrnehmen. Die Agentur "storniert" die Teilnahme des Kunden, möchte nun aber ihre Stornogebühren durchsetzen. Da die Nichtteilnahme des Kunden jedoch unverschuldet ist ( Absage des Veranstalters durch wichtigen Grund/höhere Gewalt etc) ist dies ebenso nicht durchsetzbar, oder? Viele Grüße
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