Leserkommentar zum Artikel

Ansprüche bei Veranstaltungsabsagen in der Corona-Krise?

Viele Händler erleben derzeit, wie Messe-, Markt- und sonstige Verkaufsveranstaltungstermine zur Verhinderung von Menschenansammlungen gestrichen werden. Stehen Händlern bei pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen Ansprüche gegen den Veranstalter zu?

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Stornierungskosten

Beitrag von Larablana
31.03.2020, 09:58 Uhr

Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel. Alles sehr hilfreich und schön erklärt. Mir ist jedoch noch die Frage gekommen, wie es mit Stornierungskosten aussieht? Sprich, ein Veranstalter hat in seinen AGB Stornierungsgebühren bei Absagen festgesetzt. Nun wird das Event verschoben, der Kunde kann aufgrund anderer Termine den verschobenen nicht wahrnehmen. Die Agentur "storniert" die Teilnahme des Kunden, möchte nun aber ihre Stornogebühren durchsetzen. Da die Nichtteilnahme des Kunden jedoch unverschuldet ist ( Absage des Veranstalters durch wichtigen Grund/höhere Gewalt etc) ist dies ebenso nicht durchsetzbar, oder? Viele Grüße

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