Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 3: Die allgemeinen Verwertungsrechte)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. Der folgende Beitrag (Teil 3) beschäftigt sich mit den allgemeinen Verwertungsrechten.
Novellierung des UrhG
Beitrag von Armin Haffner
23.02.2010, 09:48 Uhr
Von den hier aufgezählten Paragraphen wurden lediglich zwei geändert bzw. neu geschaffen. Deutlich sichtbar ist dies an dem Buchstaben "a", wie etwa bei §19a UrhG. Schade, dass Ihr Artikel gar nicht auf die Neuerungen (wie es der Titel erhoffen lässt) eingeht, sondern eher eine Präsentation des Urhebergesetzes darstellt.
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