Leserkommentar zum Artikel

Post vom Landesdatenschutzbeauftragen für viele Thüringer Onlinehändler

Zahlreiche Thüringer Unternehmen, die einen eigenen Onlineshop oder eine Unternehmenswebseite unterhalten, erhielten Post vom Landesdatenschutzbeauftragten. Das Schreiben fordert auf, Auskünfte in Bezug auf die Nutzung von Analysediensten zu erteilen.

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Hier geht es um nicht weiter ....

Beitrag von Leser
17.12.2019, 22:24 Uhr

als Einnahmen zu generieren.

Die "Deutsche Umwelthilfe" finanziert sich seit Jahren damit.

Allein schon der Hinweis, dass man das Schreiben nicht beantworte, dann aber mit einem kostenpflichtigen und verbindlichen Bescheid rechnen müsste, legt den Verdacht nahe, dass sich die Truppe im strafrechtlichen Bereich bewegt.

Das Schreiben würde ich der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Aufnahme der Ermittlungen zuleiten. Entweder der Shopbetreiber ist zur Auskunft verpflichtet oder nicht. Dann mit einem Vermögensschaden zu drohen, wenn die - scheinbar freiwillige - Auskunft nicht erteilt wird, sehe ich als mögliche Erpressung.

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