Post vom Landesdatenschutzbeauftragen für viele Thüringer Onlinehändler
In den letzten Tagen erhielten zahlreiche Thüringer Unternehmen, die Internetauftritte wie einen eigenen Onlineshop oder eine Unternehmenswebseite unterhalten, Post vom Landesdatenschutzbeauftragten. Das Schreiben fordert die Adressaten aus, Auskünfte in Bezug auf die Nutzung von Analysediensten zu erteilen. Wir zeigen Ihnen, was es damit auf sich hat!
Hier geht es um nicht weiter ....
Beitrag von Leser
17.12.2019, 22:24 Uhr
als Einnahmen zu generieren.
Die "Deutsche Umwelthilfe" finanziert sich seit Jahren damit.
Allein schon der Hinweis, dass man das Schreiben nicht beantworte, dann aber mit einem kostenpflichtigen und verbindlichen Bescheid rechnen müsste, legt den Verdacht nahe, dass sich die Truppe im strafrechtlichen Bereich bewegt.
Das Schreiben würde ich der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Aufnahme der Ermittlungen zuleiten. Entweder der Shopbetreiber ist zur Auskunft verpflichtet oder nicht. Dann mit einem Vermögensschaden zu drohen, wenn die - scheinbar freiwillige - Auskunft nicht erteilt wird, sehe ich als mögliche Erpressung.
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