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Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht München zu entscheiden, ob ein Laie bei Inaugenscheinnahme eines Diamantringes hätte erkennen müssen, dass es sich nicht um einen Brillantring handelte.

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Beitrag von Mario Sarto
09.12.2019, 12:31 Uhr

Es verwundert mich sehr, dass nicht jede Woche Urteile aus und um den Bereich Schmuck gefällt werden. Beispiele neben falschen Angaben zum Edelstein-Schliff wären falsche Punzierung, irreführende Werbung (falsche Angaben) oder fehlende Bescheinigungen (CITES).

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