Frage des Tages: Wie ist die Lieferzeit bei Anfertigungen auf Bestellung anzugeben?
Im Online-Handel besteht die Pflicht, den Verbraucher genau und produktbezogen über den voraussichtlichen Liefertermin zu informieren. Gerade auf Do-It-Yourself-Plattformen werden Produkte aber nicht selten erst nach Aufgabe einer konkreten Bestellung angefertigt. Kürzlich erreichte uns in diesem Zusammenhang die Frage, wie bei Anfertigungen erst auf Bestellung die Lieferzeit korrekt zu berechnen und anzugeben ist. Im nachfolgenden Beitrag gibt die IT-Recht Kanzlei Antwort.
Rücktritt seitens der Kunde bzw. Rücktritt nach Umtausch
Beitrag von Maria Galati-Neidl
14.10.2019, 16:30 Uhr
Guten Tag, ich habe zu diesem Thema noch einige Fragen. Ist es zulässig, dass der Kunde noch vor Ablauf der Lieferzeit vom Vertrag zurücktritt wenn ich extra die Ware (Tanzschuhe) speziell für diesen Kunden anfertigen liess? Was wenn die Ware schon in Produktion ist ? Und was wenn diese Bestellung ein Umtausch ist? Ich habe oft Probleme mit ungeduldigen Kunden, die obwohl wissend, dass die Lieferzeiten stark variieren können, kurz vor der dem voraussichtlichen Liefertermin mir eine Rücktrittserklärung schicken. So bleibe auf Schuhe mit spezielle Formen, Höheren Absätze, Modelle, die ich nicht unbedingt in meinem Sortiment haben möchte, sitzen und trage dazu auch die Versandkosten. Könnte ich einen Rücktritt für solche Bestellungen komplett ausschliessen? Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.
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