Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentar zum Artikel

Bilderklau: Einbinden von fremden Fotos auf eBay

Wer kennt die Situation nicht: Man möchte einen Artikel auf eBay verkaufen, jedoch fehlt das entsprechende Bild. Statt ein Foto zu kopieren, könnte man doch viel gleich ein fremdes Bild, das auf einem anderen Server liegt, auf der eigenen Angebotsseite einbinden, um so sein Verkaufsangebot für den potentiellen Käufer attraktiver zu gestalten. Allerdings ist auch diese Vorgehensweise, ähnlich wie schon das Kopieren fremder Bilder, aus juristischer Sicht mit Vorsicht zu genießen.

» Artikel lesen


Einbinden

Beitrag von Paul Winter
07.02.2010, 07:49 Uhr

Das Urteil ist doch völlig ok! Wenn man das Foto, das auf einem anderen Server liegt, in seine Seite einbindet, ist das doch, als ob ich als Autoverkäufer meine Kunden zu meinem Nachbarn schicke, damit diese mit dessen Wagen eine Probefahrt machen können, bevor ich eins meiner Autos verkaufe...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Unterlassungsanpruch von Unbekannt, 09.04.2009, 10:49 Uhr

    So wird das Verwirrung nur noch größer !. Das würde ja bedeuten das auf alle Internetseiten die irgendwo verlinkt sind, es gibt keine ohne Bilder, ein Unterlassungsanspruch besteht !. Kann doch nicht sein oder?.

  • von IT-Recht-Kanzlei, 09.04.2009, 10:27 Uhr

    Die zweite Auslegung ist richtig. Mit "Einbinden von Fotografien" ist hier die Situation gemeint, in der Bilder auf einem fremden Server liegen, aber es durch entsprechende Verlinkung mit der Site des Nutzers so erscheint, als ob die Bilder zu dessen Site dazugehören, bzw. auf dessen Server liegen.

  • Ohne Titel von Michael Pohle, 09.04.2009, 09:23 Uhr

    Einbinden von Bilder - weis heißt das? Wenn ich einen Link zu einer Site setze - auf der das Bild zu sehen ist - ist das "einbinden"? Von der Semantik des Wortes auf jeden Fall. Oder meinen die Jugdes mit Einbinden jene Situation, dass Bilder auf einem fremden Server liegen, aber es durch... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei