Leserkommentar zum Artikel

„Claim Your Right“ - Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz des Trademark – Zusatzes

Eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung kann auch bei deutschen Verbrauchern sowohl bei dem Zusatz ® , das für „registered trademark“ steht, als auch bei der Verwendung eines TM-Symbols, das (noch) nicht eingetragene Marken kennzeichnet, gegeben sein. Das KG Berlin lehnte dabei in seinem Beschluss vom 31. Mai 2013 (Az.: 5 W 114/13), dass bei dem verwendeten TM-Zusatz bei dem Slogan „Claim Your Right™“ eine Irreführung ab, da in diesem Fall eine Markeneintragung tatsächlich beantragt war.

» Artikel lesen


Anlehnung an Registered Trademark

Beitrag von Julia
24.09.2019, 23:02 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist kürzlich ein Werbeschild und auch ein Internetauftritt einer Firma aufgefallen, die hinter ihrem Firmennamen zwar kein R, aber ein B im Kreis platziert hat. Auf den ersten Blick sieht es wie das registered trademark-Symbol aus. Sowohl durch den hochgestellten Kreis und die Anordnung, als auch durch die Ähnlichkeit der Buchstaben R und B. Ist das nicht auch schon Verbrauchertäuschung, indem eine Anlehnung an das Symbol erfolgt?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei