„Claim Your Right“ - Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz des Trademark – Zusatzes
Eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung kann auch bei deutschen Verbrauchern sowohl bei dem Zusatz ® , das für „registered trademark“ steht, als auch bei der Verwendung eines TM-Symbols, das (noch) nicht eingetragene Marken kennzeichnet, gegeben sein. Das KG Berlin lehnte dabei in seinem Beschluss vom 31. Mai 2013 (Az.: 5 W 114/13), dass bei dem verwendeten TM-Zusatz bei dem Slogan „Claim Your Right™“ eine Irreführung ab, da in diesem Fall eine Markeneintragung tatsächlich beantragt war.
Anlehnung an Registered Trademark
Beitrag von Julia
24.09.2019, 23:02 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist kürzlich ein Werbeschild und auch ein Internetauftritt einer Firma aufgefallen, die hinter ihrem Firmennamen zwar kein R, aber ein B im Kreis platziert hat. Auf den ersten Blick sieht es wie das registered trademark-Symbol aus. Sowohl durch den hochgestellten Kreis und die Anordnung, als auch durch die Ähnlichkeit der Buchstaben R und B. Ist das nicht auch schon Verbrauchertäuschung, indem eine Anlehnung an das Symbol erfolgt?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben