Leserkommentar zum Artikel

„Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“ – Von Luftballons und Abmahnungen

Tatsächlich so geschehen: Es wurde ein Luftballon verkauft, auf dessen Verpackung sich kein entsprechender Warnhinweis befunden hat. Der Verkäufer wurde nun von einem Mitbewerber abgemahnt. Alles nur heiße Luft?

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Gewaltphantasien

Beitrag von Dr. Andreas Kremser
22.08.2019, 16:34 Uhr

Eigentlich müssten alle Gesetzbücher einen Hinweis tragen: Kann bei Lesen zu unkontrollierbaren Wutausbrüchen führen.

Immer wenn ich Eure - sicher gut gemeinten und hilfreichen - Beiträge lese, keimt bei mir unwiderstehlich der schwer zu befriedigende Wunsch auf, irgendjemanden, am besten einem Md(Irgendwas), weh zu tun.

Wir sind als funktionierende Gesellschaft auf dem Niedergang, wenn wir auch noch anfangen, für's Nägelkauen Vorschriften zu erlassen.

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