Leserkommentar zum Artikel

Betriebsferien: Online-Shops abmahnsicher gestalten - so geht's!

Auch Online-Händler brauchen mal Urlaub. Doch was ist bei der Gestaltung des eigenen Shops während der Betriebsferien zu beachten, um Abmahnungen zu vermeiden?

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Rechtsanwalt

Beitrag von Arndt Nagel
11.07.2019, 09:57 Uhr

Guten Tag,

sofern Sie die Lieferzeiten in Ihren AGB konkret geregelt haben, müssen Sie die AGB im Falle einer Verlängerung der Lieferzeiten aufgrund des Betriebsurlaubes insoweit auch anpassen. Allerdings ist es nicht zwingend erforderlich, die Lieferzeiten in den AGB konkret zu regeln. Es genügt, wenn sich die Lieferzeiten aus der jeweiligen Artikelbeschreibung ergeben.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Rechtsanwalt von Arndt Nagel, 11.07.2019, 11:39 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihren Beitrag zum Thema Retouren im Falle des Betriebsurlaubs! Insoweit ist der Händler jedoch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und kann hiervon nicht zu Lasten des Verbrauchers abweichen. Insbesondere für das gesetzliche Widerrufsrecht sieht das Gesetz klare... » Weiterlesen

  • kein Bezug dass eventuell KEINE Retoure/Widerruf/Rücksendung bearbeitet werden kann ! ! ! von Onlinehändler, 16.05.2019, 15:09 Uhr

    Hallo, leider fehlt in diesem Bericht gänzlich der Hinweis an den Kunden wie im Falle eines Betriebsurlaubes mit einer Retoure, einem Widerruf oder einer Rücksendung umzugehen ist. Man muss nicht nur über die (eventuell) verspätete Lieferung informieren, sondern auch über Rücklieferungen. Die... » Weiterlesen

  • AGB bei Betriebsurlaub anpassen? von Kirsten R., 27.07.2017, 13:53 Uhr

    Guten Tag, vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Betriebsurlaub. Nun stellt sich mir die Frage, ob auch in den AGB die vorübergehend längeren Lieferzeiten angepasst werden müssen, oder ob die allgemeinen Hinweise sowie die bei den einzelnen Artikeln eingestellte längere Lieferzeit ausreichend... » Weiterlesen

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