Leserkommentar zum Artikel

Streitschlichtung: Kunde beschwert sich – So reagieren Händler rechtssicher

Die 2016 von der EU-Kommission gestartete Plattform zur Online-Streitbeilegung gilt als Rohrkrepierer. Doch was tun, wenn ein Verbraucher dort tatsächlich eine Beschwerde gegen Sie einreicht?

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Sehr schön

Beitrag von Steffen
21.06.2019, 15:00 Uhr

Sehr informativ, vielen Dank!

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