Leserkommentar zum Artikel
Streitschlichtung: Kunde beschwert sich – So reagieren Händler rechtssicher
Die 2016 von der EU-Kommission gestartete Plattform zur Online-Streitbeilegung gilt als Rohrkrepierer. Doch was tun, wenn ein Verbraucher dort tatsächlich eine Beschwerde gegen Sie einreicht?
Sehr schön
Beitrag von Steffen
21.06.2019, 15:00 Uhr
Sehr informativ, vielen Dank!
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