Leserkommentar zum Artikel
LG Essen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist beim Verkauf von B-Ware
Ob B-Ware gebrauchte Ware darstellt und somit die Gewährleistungsfrist verkürzt werden kann, hatte das LG Essen genauer zu untersuchen.
Weiterhin kein striktes Handeln?
Beitrag von Emil Venne
12.06.2019, 12:28 Uhr
In der Praxis der Angebote hat sich scheinbar nichts geändert. Noch immer führt ebay auch B-Ware als Gebrauchtware mit reduzierter Gewährleistung. (https://www.ebay.de/gds/Was-ist-B-Ware-/10000000177574862/g.html) Die Rechtsprechung wirkt also nicht oder auch nur, wenn der Kunde klagt? Oder gibt es hier neue, ergänzende Rechtsprechungen?
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