Leserkommentar zum Artikel

Geoblocking: Mindestbestellwerte nur für ausländische Käufer unzulässig

Die EU-Geoblocking-Verordnung bezweckt, Käufern aller Mitgliedsstaaten den EU-weiten Zugang zu Webseiten einzuräumen und über diese Seiten Verträge zu schließen. Online-Händler dürfen daher ausländische Kunden nicht anders behandeln als inländische.

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Beitrag von LL
05.04.2019, 13:47 Uhr

Herzlichen Dank für diesen guten Beitrag!

Allerdings könnte ein Onlineshop einen Mindestbestellwert in zb 10x der Versandkosten für alle Kunden festlegen. Die AGBs/Konditionen sind damit für alle EU Bürger gleich.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Wie verhält es sich bei Kunden aus Drittländern? von KaJo, 18.09.2022, 17:42 Uhr

    Würde gerne unseren Shop (B2B) auch für Kunden aus UK öffnen, aber vermeiden, dass bei Bestellwert < 135 GBP eine Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer an das engl. Finanzamt entsteht. Durch Festlegung eines Mindestbestellwertes von EUR 160,- wäre dies gelöst. In Deutschland liegt der Wert bei EUR... » Weiterlesen

  • Unterschiedliche Mindestbestellwerte von Patrick S, 17.06.2021, 10:59 Uhr

    Sehr geehrte IT Recht Kanzlei, wie ist das mit unterschiedlichen Mindestbestellwerten - z.B. Deutschland Bestellwert bis 50 Euro - danach versandkostenfreie Lieferung und Österreich Bestellwert 60 Euro - versandkostenfreie Lieferung - ist sowas zulässig oder muss das gleich hoch sein?

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