Keine Informationspflicht über Garantien, wenn Kauf Rechte aus der Garantie nicht begründen kann
Besteht für ein angebotenes Produkt eine Herstellergarantie, sind Online-Händler verpflichtet, Verbraucher hierüber unter Abbildung der Garantiebedingungen vor Vertragsschluss zu informieren. Fehlende Garantieinformationen sind häufig Gegenstand von Abmahnungen. Doch wie verhält es sich, wenn der Kauf beim eigentlich informationspflichtigen Händler Rechte aus der Herstellergarantie überhaupt nicht begründen kann? Muss auch hier über die Garantie aufgeklärt werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und stellt Fallbeispiele aus der Praxis bereit.
Noch eine Hürde mehr für den Online-Handel
Beitrag von Markus Göbel
04.04.2019, 17:32 Uhr
Diese Informationspflicht öffnet wie so oft Abmahnern Tür und Tor. Wie soll bitte die rechtskonforme Darstellung der Herstellergarantie in einem überschaubaren Rahmen gewährleistet werden? Über die Darstellung auf diversen Portalen wie z. B. Amazon mal gar nicht nachgedacht. Ich habe im stationären Handel noch nie gesehen, dass z. B. an der Kaffeemaschine die Garantiebedingungen des Herstellers zu sehen waren. Warum also online?
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