Leserkommentar zum Artikel

E-Mail-Signaturen für Unternehmen: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt nicht selten. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert im heutigen Beitrag, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.

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Bestehende Geschäftsverbindung?

Beitrag von Michael Müller
02.03.2019, 13:42 Uhr

Zitat aus Ihrem Beitrag: "Der Angaben bedarf es außerdem nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen. Denn in diesem Fall, ist dem Empfänger der Absender der weiteren Korrespondenz bereits bekannt und demnach eine Wiederholung der Pflichtangaben entbehrlich." Darf ich fragen, wie Sie zu der Ansicht kommen? Das kann ich so den gesetzlichen Vorschriften nicht entnehmen. Adressen, verantwortliche Personen usw. können sich jederzeit ändern. Oder man kommuniziert mit verschiedenen Unternehmen die unter einem Konzernnamen auftreten. Trotzdem will ich bei jedem schriftlichen Kontakt immer genau wissen mit wem ich es zu tun habe bzw. wer ggf. haftet. Deshalb finde ich ihre Auslegung hier ein wenig merkwürdig und nicht im Sinne des Erfinders. Mit "bereits bekannt" ließe sich die Regelung ja fast immer umgehen. Ich hatte vor einiger Zeit eben diesen Fall, dass eine Tochterfirma eines Lieferanten mit mir in Kontakt trat, dabei auf jegliche Pflichtangaben verzichtete und damit ein großes Durcheinander zu meinem Nachteil angerichtet hat. Im folgenden Streitfall wurde sich dann mit der ausländische Muttergesellschaft herausgeredet. Deshalb finde ich Ihre Auslegung bedenklich und ich glaube so ist es nicht gedacht.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 49 Kommentare vollständig anzeigen

  • OMG von Tu felix Helvetia, 01.07.2024, 15:09 Uhr

    Als jemand, der vor 10 Jahren in die Schweiz gezogen ist, kann ich über all das und vieles anderes, was in Deutschland so veranstaltet wird, nur den Kopf schütteln. In der Schweiz gibt es nicht nur nichts vergleichbares, vor allem fehlt das Instrument der Abmahnung ebenfalls ersatzlos. Und... » Weiterlesen

  • Künstlerin von Heike, 01.07.2024, 12:47 Uhr

    Gilt das auch, wenn ich im Zuge einer etsy-Bestellung dem Käufer/der Käuferin via Mail mitteile, dass ich die Bestellung versendet habe?

  • Mitarbeiter sitzen im Ausland mit deutsche Signatur von Maik Dust, 30.05.2024, 09:16 Uhr

    Guten Tag, wie im Betreff genannt, möchte ich gerne wissen, ob es erlaubt ist. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

  • Compliance Consultant von Larissa, 25.04.2024, 09:22 Uhr

    Gehört auch ein Prokurist zur Pflichtangabe in der E-Mail-Signatur oder lediglich die Geschäftsführer?

  • gilt das auch für Distributionen im Ausland? von Elisabeth, 28.08.2023, 08:57 Uhr

    Unsere Firma hat zwei Tocherfirmen im Ausland (UK und Dänemark/Norwegen), gilt dies auch für diese oder bezieht sich der Beitrag lediglich auf Firmen mit Sitz in Deutschland

  • E-Mail Signatur für Heilberufe von Sabine, 23.08.2023, 15:45 Uhr

    Vielen Dank für Ihre Antwort auf die Frage, die ich mir gestellt habe. Leider wird ihre Antwort nicht vollständig angezeigt. Würde mich über Ihre komplette Antwort sehr freuen. Vielen Dank schon mal

  • E-Mail-Signaturen für Heilberufe von IT-Recht Kanzlei, 22.08.2023, 09:33 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Ärzte und Physiotherapeuten sind den freien Berufen zugeordnet. Für sie gelten bzgl. E-Mail-Signaturen die Empfehlungen gemäß Ziffer V. des Beitrages. Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

  • Gilt das auch für eine Arztpraxis? von Sabine, 22.08.2023, 08:43 Uhr

    Gilt das ganze auch für eine Arztpraxis oder eine Physiotherapie-Praxis?

  • Schell von Tobias, 02.01.2023, 12:12 Uhr

    Ist es auch notwendig, dass der Mitarbeiter, der z. B. auf eine Kundenanfrage per E-Mail antwortet, seinen Namen, zumindest den Nachnamen, unter der Nachricht stehen hat? Oder genügt dort beispielsweise ein "Customer Support".

  • DSB von Elisabeth Kohm, 15.09.2022, 14:04 Uhr

    Gilt die Pflicht zur E-Mail-Signatur auch für Persönliche Nachrichten innerhalb einer Plattform wie Xing oder LinkedIn?

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