Leserkommentar zum Artikel

Amazon unterliegt in Sachen „Buttonlösung“ vor dem OLG München

Mit Urteil vom 31.01.2019 hat das OLG München die Berufung Amazons gegen ein Urteil zurückgewiesen, mit welchem Amazon eine fehlerhafte Gestaltung der finalen Bestellseite attestiert worden war. Das Urteil des OLG München dürfte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Ecommerce-Landschaft.

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Unternehmer

Beitrag von Ralf Wolbers
21.02.2019, 15:01 Uhr

Das einzige Problem sind die Abmahner, die aus diesen Urteilen eine Industrie gemacht haben. Ich habe letztens ein Gespräch mit einem Franzosen gehabt. Da sind Abmahnungen einfach nicht erlaubt. Wenn das bei E-Commerce alles so wichtig ist, warum kann den Jedermann ohne Vorkenntnisse bei einem Verkäufer im Laden eine Ware kaufen ohne irgendeine Information zum Angezeigten Produkt zu bekommen.???

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Es ist kein Wunder... von Marco, 01.02.2019, 15:16 Uhr

    ...wenn sich jeder Onlinehändler und jeder Kunde an den Kopf fasst, wenn er von solchen Gängelungen hört. Offensichtlich sind in deutschen Onlineshops nur unintelligente Dummköpfe unterwegs, denen man mit größtmöglichem Aufwand bei kleinstmöglicher Mage am besten auch noch das Lesen beibringen... » Weiterlesen

  • Kleinunternehmer von Schmuckkreationen by Co.Wo.Wei, 01.02.2019, 12:06 Uhr

    und was soll jetzt ein Kleinunternehmer tun, der einen Shop bei Etsy hat? Dort soll man doch in den Merkmalen die Kleinunternehmerregelung rein schreiben. Dann hat ja das andere gar keinen Platz mehr. Was hat Vorrang?

  • Dr. von Andreas Kremser, 01.02.2019, 11:48 Uhr

    Nichts hat sicher Gesetzgeber gedacht. Es gibt wohl kein zweites Land dieser Erde, wo die Volksvertreter internet- und onlineferner sind als hierzulande. Es rächt sich halt, wenn die politische Kaste sich nahezu ausschließlich aus lebensfernen Absolventen der üblichen Parteikarrieren und ebenso... » Weiterlesen

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