Schwarzer Tag für den Ecommerce: Amazon unterliegt in Sachen „Buttonlösung“ vor dem OLG München
Die schlechten Nachrichten für den Onlinehandel wollen in dieser Woche einfach nicht abreißen. Mit Urteil vom 31.01.2019 hat das OLG München die Berufung Amazons gegen ein Urteil zurückgewiesen, mit welchem Amazon eine fehlerhafte Gestaltung der finalen Bestellseite attestiert worden war. Das Urteil des OLG München dürfte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Ecommerce-Landschaft haben und betrifft nicht nur Amazon(-Händler).
Dr.
Beitrag von Andreas Kremser
01.02.2019, 11:48 Uhr
Nichts hat sicher Gesetzgeber gedacht. Es gibt wohl kein zweites Land dieser Erde, wo die Volksvertreter internet- und onlineferner sind als hierzulande. Es rächt sich halt, wenn die politische Kaste sich nahezu ausschließlich aus lebensfernen Absolventen der üblichen Parteikarrieren und ebenso IT-fernen Beamten (=Papierstapel- und Formularschiebern) rekrutiert.
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Unternehmer von Ralf Wolbers, 21.02.2019, 15:01 Uhr
Das einzige Problem sind die Abmahner, die aus diesen Urteilen eine Industrie gemacht haben. Ich habe letztens ein Gespräch mit einem Franzosen gehabt. Da sind Abmahnungen einfach nicht erlaubt. Wenn das bei E-Commerce alles so wichtig ist, warum kann den Jedermann ohne Vorkenntnisse bei einem... » Weiterlesen
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Es ist kein Wunder... von Marco, 01.02.2019, 15:16 Uhr
...wenn sich jeder Onlinehändler und jeder Kunde an den Kopf fasst, wenn er von solchen Gängelungen hört. Offensichtlich sind in deutschen Onlineshops nur unintelligente Dummköpfe unterwegs, denen man mit größtmöglichem Aufwand bei kleinstmöglicher Mage am besten auch noch das Lesen beibringen... » Weiterlesen
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Kleinunternehmer von Schmuckkreationen by Co.Wo.Wei, 01.02.2019, 12:06 Uhr
und was soll jetzt ein Kleinunternehmer tun, der einen Shop bei Etsy hat? Dort soll man doch in den Merkmalen die Kleinunternehmerregelung rein schreiben. Dann hat ja das andere gar keinen Platz mehr. Was hat Vorrang?
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