Geoblocking-Verordnung: EU-weite Rechnungsadresse muss möglich sein
Zum 03.12.2018 ist in Europa die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten, mit der der grenzüberschreitende Zugang zu Online-Angeboten innerhalb der EU entscheidend gestärkt werden soll. Online-Händler müssen Verbrauchern aus anderen Mitgliedsstaaten nunmehr grundsätzlich die Möglichkeit bieten, auf sämtliche länderspezifische Domains ihrer Wahl schrankenlos zugreifen und über diese Verträge schließen zu können.
Dies hat letztlich auch maßgebliche Auswirkungen auf die erforderliche Ausgestaltung des Bestellprozesses vor dem Hintergrund der Eingabe von Rechnungsdaten.
Beispiel CZ
Beitrag von Robert
14.02.2019, 10:45 Uhr
Hallo. Was ist nun mit dem Beispiel der CZ das Ihr Gestern gepostet hattet in Bezug auf AGB und Streitbeilegung und dem ganzen Blödsinn. Aus diesem Grund haben wir nun die CZ/Tschechien aus unserem Shop genommen da wir ja hier wieder AGB usw für Tschechien haben müssten. Nun aber heisst es es gibt ein Geoblockingverbot. Das heisst das auch ein Tscheche bei uns ordern KÖNNEN MUSS wenn er eine Lieferadresse z.b in Deutschland hat. was ist aber nun mit den AGB und den CZ-Richtlinien ? Bleibt das dann unberührt WEIL wir ja nicht in die CZ liefern normal ?
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