Leserkommentar zum Artikel
OLG Düsseldorf: Sind Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt oder dürfen Online-Händler fremde Beschreibungen einfach kopieren?
Für einen höchstmöglichen Komfort der Kunden investieren Online-Händler viel Aufwand und Zeit in den Aufbau ihrer Webseiten und der Vorstellung ihrer Produkte. Um möglichst ausreichende Informationen über die Produkte herauszugeben, wird immer größerer Wert auf ausführliche Produktbeschreibungen gelegt. Ob Mitbewerber diese Formulierung für Ihre eigene Webseite kopieren dürfen oder ob diese urheberrechtlichen Schutz genießen, hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.05.2014 entschieden (Az.: 12 O 422/11).
PERFEKT
Beitrag von john
02.02.2019, 04:20 Uhr
sehr gut erklärt. für einen juristen auch noch leserfreundlich und charmant.
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