Leserkommentar zum Artikel

Rückzahlungspflicht trotz verspäteter Rücksendung von Widerrufsware

Ein häufiger Ärger für Händler: Kunden widerrufen, senden die Ware aber nicht fristgerecht zurück. Laut AG Münster besteht der Rückzahlungsanspruch dennoch – selbst nach fünf Monaten.

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Beitrag von Leser
01.11.2018, 11:25 Uhr

Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden.

Wer zurücksenden will, soll dies auch unverzüglich machen. Macht er das nicht, bringt er doch klar und unzweideutig zum Ausdruck, dass er die Ware behalten möchte und entgegen des Grundsatzes von Treu und Glauben unrechtmäßig vom Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Wie soll das mit technischen Geräten laufen? Ich "kaufe" mir im Frühjahr einen teuren 4K TV für 6 Monate, erkläre innerhalb 2 Wochen den Widerruf und kann dann die Technik Monaten kostenlos nutzen? M.M.n. kommt man hier bereits in den Bereicht des Betruges und ggf. der Unterschlagung - was die Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen sollte.

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