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Leserkommentar zum Artikel

Geduld erforderlich: Auch nach verspäteter Rücksendung von Widerrufsware Rückzahlungspflicht des Händlers

Das ist ein bekanntes Ärgernis für Onlinehändler: Der Kunde widerruft den Vertrag und schickt dann aber die Ware nicht unverzüglich zurück, obwohl er hierzu innerhalb von 14 Tagen verpflichtet wäre. Zwar kann der Verkäufer natürlich die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Erhalt der Ware verweigern. Aber auch wenn die Ware erst nach 5 Monaten zurückgeschickt wird, hat der Kunde immer noch einen Rückzahlungsanspruch – so zumindest das AG Münster (Urteil vom 21.09.2018, Az: 48 C 432/18).

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Beitrag von Leser
01.11.2018, 11:25 Uhr

Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden.

Wer zurücksenden will, soll dies auch unverzüglich machen. Macht er das nicht, bringt er doch klar und unzweideutig zum Ausdruck, dass er die Ware behalten möchte und entgegen des Grundsatzes von Treu und Glauben unrechtmäßig vom Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Wie soll das mit technischen Geräten laufen? Ich "kaufe" mir im Frühjahr einen teuren 4K TV für 6 Monate, erkläre innerhalb 2 Wochen den Widerruf und kann dann die Technik Monaten kostenlos nutzen? M.M.n. kommt man hier bereits in den Bereicht des Betruges und ggf. der Unterschlagung - was die Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen sollte.

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