Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr.3: Kennzeichnungsfreiheit bestimmter Produkte
Bestimmte Produkte aus textilen Fasern müssen laut Textilkennzeichnungsgesetz nicht gekennzeichnet werden. Welche sind das? Was sind "Täschner- und Sattlerwaren" und was versteht man unter dem Begriff "Spinnstoffe"? Diese und weitere Fragen werden im letzten Teil zur „Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz“ der IT-Recht Kanzlei beantwortet.
Punkt 13 Filz
Beitrag von Tanja
19.09.2018, 10:23 Uhr
Hallo, ist der Artikel noch aktuell, dass Filz (Punkt 13), nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegt?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ausnahmen und Verwendung gebrauchter Stoffe von I. Jannert, 19.03.2014, 19:31 Uhr
Diese Verordnung macht uns "kleinen" Gewerbetreibenden wieder mal das Leben schwer. Überall soll man erstmal bezahlen, bevor man überhaupt nur einen Cent umgesetzt, geschweige denn verdient hat. Es gibt so viele verschiedene Textilerzeugnisse, dass ich denke, dass man einige bei den Ausnahmen... » Weiterlesen
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