Leserkommentar zum Artikel

Angabe von Füllmenge bei Druckerpatronen: Laut VG Stuttgart nicht zwingend

Nicht mit Gewehr-, sondern mit Tintenpatronen hatte sich das Verwaltungsgericht Stuttgart kürzlich zu befassen. Zu beantworten war die Frage, ob eine Druckerpatrone ein verpacktes Produkt oder selbst eine Fertigpackung sei – klingt trivial, hat aber bedeutende Auswirkungen auf die Pflichtangaben nach der Fertigpackungs-Verordnung. Das Gericht entschied sich für die Variante „verpacktes Produkt“ und lehnte damit eine verpflichtende Angabe der Nennfüllmenge in Millilitern ab (vgl. aktuell VG Stuttgart, Urt. v. 16.01.2013, Az. 12 K 2568/12).

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Rentner

Beitrag von Clausi
29.07.2018, 14:26 Uhr

Kaum zu glauben:

Z.B. werden HP Druckerpatronen in div. Größen angeboten. Alle jedoch ohne Inhalts-Mengenangabe. Geworben auf der Verpackung wird jedoch mit z.B. 20% Mehr Inhalt Wie soll man dann Preise vergleichen , wenn keine Mengen verglichen werden können?

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