Leserkommentar zum Artikel

DSGVO: Müssen Bestellungen künftig auch ohne Anlegen eines Kundenkontos möglich sein?

In zahlreichen Shops müssen Kunden vor einer Bestellung zwingend ein Kundenkonto anlegen. Zurzeit mehren sich Nachfragen, ob diese gängige Praxis mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 noch rechtlich zulässig ist. Ob Händler ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Gastbestellung schaffen müssen und welche alternativen Möglichkeiten es dazu gibt, erfahren Sie im Folgenden.

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Herr

Beitrag von Daniel
11.07.2018, 11:58 Uhr

Das heißt dann, dass man bei einer Bestellung via Fax oder E-Mail keine Einwilligung zur Anlage einer Kundendatei erteilen muss? Denn um dem Besteller/Kunden eine Rechnung zu stellen, MUSS ja eine Kundendatei angelegt werden. Somit würde man ohne bestätigte DSGVO personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefon und E-Mail Adresse speichern dürfen, weil die "schriftliche Bestellung" via Fax oder E-Mail ja vorliegt und somit ein Einverständnis als gegeben erkannt wird?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Geburtsdatum von Torsten, 23.11.2022, 20:36 Uhr

    Mich würde interessieren ob bei Ersaztteilbestellungen(Vorwerk Staubsaugertüten) es Notwendig ist ,das Geburtsdatum bei der nachbestellung preiszugeben

  • So ist es! von chiphandel, 03.05.2018, 13:36 Uhr

    Auch wenn der Kunde per Email, Fax oder Telefon bestellt, alle seine Daten landen in der Abwicklungssoftware. Jede Bestellung, egal aus welcher Quelle sie stammt, wird bei uns (und auch wahrscheinlich bei allen anderen auch) gleich abgewickelt.

  • Theoretischer Unfug von Oliver Vogel, 02.05.2018, 19:33 Uhr

    Ob ein Kundenkonto angelegt wird oder nicht ist technisch gesehen für den Shop genau das Selbe. Der Kunde muss so oder so alle Daten eingeben und der Händler wird den Kunden in seiner Warenwirtschaft anlegen. Wie sonst soll er eine Rechnung mit einer Rechnungsadresse erstellen und wie sonst soll er... » Weiterlesen

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