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Leserkommentar zum Artikel

Ebay: Unternehmer oder nur der gute alte Privatsammlungsverkauf?

Wieder mal hat sich ein Gericht zum oft zitierten Unternehmerbegriff im Rahmen der Verkaufstätigkeit auf der Handelsplattform eBay geäußert. Die IT-Recht Kanzlei hat in der Vergangenheit immer wieder über diese Thematik berichtet.

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Zweierlei Maß / Falsche Berechnung

Beitrag von J.L.
09.12.2009, 10:18 Uhr

Meiner Meinung nach verkennen die Gerichte im Zusammenhang mit diesen Urteilen zum gewerblichen Handeln den Umfang von Geschäften die ein durchschnittlicher Privathaushalt tätigt. Beispiel: Allein bei kleinen Kindern fällt während der ersten Lebensjahre ständiger Neubedarf für Kleidung und Zubehör (Kindersitze) an, während die nicht mehr brauchbaren Gegenstände meistens kaum abgenutzt sind. Wenn man allein auf die Zahl der Verkäufe sieht ergibt sich hier ein falsches Bild. Der Nachteil bei ebay ist, dass hier die Zahl der Verkäufe nachvollziehbar ist und plötzlich eine (gefühlt) hohe Anzahl erscheint. Tatsächlich ist diese aber niedrig im Verhältnis zur Zahl der notwendigen täglichen Geschäfte. Ich denke, diese Gerichte haben nie ihre eigenen Privatgeschäfte nachgezählt und in Verhältnis dazu gesetzt. Verkauft der gleiche Privatmensch sein überzähliges Zeug auf dem Flohmarkt, oder an Second-Hand-Läden nimmt nicht die Zahl der Geschäfte ab, nur die Zahl der nachvollziehbaren Verkäufe. Und es ist weldfremd anzunehmen, dass ewin Privathaushalt ein schwarzes Loch ist, wo nur Sachen gekauft werden und hinterher als wertlos entsorgt werden. Das ist in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht Unsinn und auch früher nie so gewesen.

Im Gegensatz dazu ist es eine alte Diskussion mit den Finanzbehörden, wann eine gewerbliche Tätigkeit vor liegt. Es gab früher immer wieder gern das Modell ein Hobby eines Ehegatten eines gut verdienenden Menschen (z. B. Pferde) zum Gewerbe zu erklären (Pferdezucht), da sich dann die damit verbundenen Kosten als Verlust beim Einkommen ansetzen ließen und mit einer anteiligen Steuerersparnis belohnt wurden. Die Finanzämter spielen da (begründet) nicht (mehr) mit, sondern stellen sich auf den Standpunkt, dass gewerblich nur ist, was auf eine dauerhafte Gewinnerzielung ausgelegt ist und unter Würdigung der Umstände diese auch erwarten lässt. Alles andere ist privates Hobby. Selbst eine große Verkaufsaktion wie z. B. eine Haushaltsauflösung stellt in den Augen des Finanzamtes keine gewerbliche Tätigkeit dar (aber eventuell eine erbschaftssteuerrechtliche). Logischerwise müsste man dannn ja auch den Beschaffungswert der Gegenstände dem Verkaufserlös (zumindest anteilig) entgegen stellen.

Sicherlich ergibt sich da eine Grauzone, wo der begeisterte Sammler zum Händler wird und der Kleinhändler sich als privat zu tarnen versucht. Das ließe sich nur vermeiden, wenn man die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich komplett abschaffen würde, was nicht nur nicht praktikabel ist sondern z. B. auch der Mehrwertsteuer als Verbrauchssteuer komplett den Boden entziehen würde (es würde dann kaum noch Mehrwersteuer für den Staat über bleiben).

Ich stehe schon auf dem Standpunkt, dass man ruhig strenge Maßstäbe anlegen darf und dass gewerbliche Händeler auch mal das HGB ansehen sollten, bevor sie einen bestimmten Verkauf zu Verkauf aus Privatvermögen deklarieren (im Zweifel sind alle Geschäfte der gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen). Aber es kann seitens des Gesellschaft (Staat und Rechtswesen bestehen ja nicht für sich allein) nicht mit zweierlei Maß gemessen werden: "Du musst alle Auflagen für gewerblcihen Handel erfüllen (Widerrufsrecht, Gewährleistung etc.), aber Verluste die dir entstehen dabei sind auf jeden Fall dein privates Hobby". Das wäre unlogisch und würde -schlimmer noch- das ohnehin schon geringe Vertrauen in die Rechtsordnung weiter schwächen.

Zudem es mit etwas Augenmaß einfach wäre, das abzuschätzen: Jemand der tatsächlich Ware (ob neu oder gebraucht) zum Verkauf ankauft oder in Komission nimmt ist gewerblich (steuerlich und rechtlich im Wettbewerb). Jemand der offensichtlich nur gemischten Kram aus seinem Haushalt verkauft ist und bleibt privat, auch wenn es mehrere Hundert Verkäufe sein sollten. Das ist nicht so viel, wie es aussieht und neben der totalen Anzahl sind ja auch Angaben über die Art der Geschäfte gespeichert. Und es liegt gerade in der Natur eines prvaten Verkaufs, dieses nicht kontinuierlich zu tun, sondern einmal richtig "aufzuräumen" und dann wieder was Anderes zu tun. Kontinuierlich und dauerhaft ist eher ein gewerbliches Handeln.

Der Tatsache, dass "schlaue" Zeitgenossen Wege finden, ihre gewerbliche Tätigkeit zu verschleiern und gesetzliche Vorgaben zu unterlaufen, indem sie bspw. immer neue Accounts bei ebay anmelden, darf man nicht dadurch begegnen, dass man dieses Fehlverhalten daran unschuldigen Privatleuten anlastet. Das ist garnicht so schlau und wenn man einen begründeten Verdacht hat meistens schnell zu enttarnen (selbst ohne die Möglichkeiten, die Finanzämtern dazu offen stehen).

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