Leserkommentar zum Artikel

Rechnungen, Lieferscheine & Co: Aufbewahrungspflichten im Online-Handel

Wenn sich im Büro wieder kistenweise alte Rechnungen stapeln, wird es Zeit für einen ausführlichen Frühjahrsputz. Doch welche Unterlagen müssen Shop-Betreiber wie lange aufbewahren und was darf in den Müll? Welche Aufbewahrungspflichten Online-Händler zu beachten haben, erfahren Sie in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Beitrag von IT-Recht Kanzlei
22.06.2018, 16:54 Uhr

Herzlichen Dank für den Hinweis. Wir haben unseren Beitrag soeben entsprechend korrigiert.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gesprächsaufzeichnungen von Lena K., 09.06.2023, 17:58 Uhr

    Wie lange sind die Gesprächsaufzeichnungen (Bestellung, Reklamation) aufzubewahren?

  • M. Sc. von Magdalena, 18.06.2018, 12:34 Uhr

    Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. In einem Punkt muss ich Ihnen leider widersprechen: Buchungsbelege sind gem. § 147 AO, entgegen Ihre Aussage, bildlich aufzubewahren.

  • ...nicht aufzubewahren? von Ayla, 22.11.2017, 09:52 Uhr

    Hallo, vielen Dank für den ausführlichen und sehr informativen Beitrag. Sie schreiben zum Thema nicht aufzubewahrende Unterlagen: "Gleiches gilt für Bestellungen, die der Online-Händler bspw. mangels Bonität des Käufers abgelehnt hat oder die der Kunde noch vor Annahme der Bestellung widerrufen... » Weiterlesen

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